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   BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 54.94   

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https://dejure.org/1994,17286
BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 54.94 (https://dejure.org/1994,17286)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 4 B 54.94 (https://dejure.org/1994,17286)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 4 B 54.94 (https://dejure.org/1994,17286)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines Sachverständigengutachtens auf Grund des Gesichtspunkts der Erhaltung des Kleinklimas

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 54.94
    Sieht das Tatsachengericht davon ab, bestimmte Ermittlungen anzustellen, weil aus seiner materiellrechtlichen Sicht hierfür keine Veranlassung besteht, so begeht es selbst dann keinen Verfahrensfehler, wenn sich der von ihm vertretene Standpunkt als rechtlich bedenklich oder gar unhaltbar erweisen sollte, wofür im vorliegenden Fall indes keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 11. April 1993 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 54.94
    Sieht das Tatsachengericht davon ab, bestimmte Ermittlungen anzustellen, weil aus seiner materiellrechtlichen Sicht hierfür keine Veranlassung besteht, so begeht es selbst dann keinen Verfahrensfehler, wenn sich der von ihm vertretene Standpunkt als rechtlich bedenklich oder gar unhaltbar erweisen sollte, wofür im vorliegenden Fall indes keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 11. April 1993 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 54.94
    Sieht das Tatsachengericht davon ab, bestimmte Ermittlungen anzustellen, weil aus seiner materiellrechtlichen Sicht hierfür keine Veranlassung besteht, so begeht es selbst dann keinen Verfahrensfehler, wenn sich der von ihm vertretene Standpunkt als rechtlich bedenklich oder gar unhaltbar erweisen sollte, wofür im vorliegenden Fall indes keine Anhaltspunkte ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28; Urteil vom 11. April 1993 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12

    Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des

    Maßgebliche planungsrechtliche Vorschrift ist im vorliegenden Fall § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, weil das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ausgeführt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - BVerwG 4 B 54.94 -, NVwZ 1994, 1008, juris Rn. 4).
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